I.
Die 96 Jahre alte Betroffene lebt seit 1993 in Pflegeheimen. Für sie ist seit 1997 ihr Neffe mit den Wirkungskreisen Vermögenssorge und Gesundheitsfürsorge als Betreuer bestellt. Sie befindet sich im Endstadium einer Demenz mit einer völligen Reduktion der sprachlichen und psychischen Leistungen, sie ist ständig bettlägerig und voll pflegebedürftig, zu einer mündlichen Kommunikation nicht mehr fähig. Seit einer Klinikeinweisung im August 2003 ist sie wegen unzureichender Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme mit einer durch die Nase eingeführten Magenverweilsonde versorgt.
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