I.
Für den Betroffenen ist seit 20.8.2000 ein Betreuer für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, ferner Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post sowie Entscheidung über den Fernmeldeverkehr bestellt. Für den Bereich Vermögenssorge wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Zum Betreuer wurde der Beschwerdeführer, ein Berufsbetreuer, bestellt. Die Betreuung wurde durch Beschlüsse des Amtsgerichts vom 13.12.2001 bis zum 31.12.2002 und vom 23.12.2002 bis zum 31.12.2004 verlängert.
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