AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 77 VIII 376/91
Weitere Beschwerde im Verfahren um den persönlichen Umgang eines Vaters mit seinem nichtehelichen Kind
BayObLG, Beschluss vom 24.07.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 72/92
DRsp Nr. 1996/16262
Weitere Beschwerde im Verfahren um den persönlichen Umgang eines Vaters mit seinem nichtehelichen Kind
In Verfahren, die den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand haben, ist die weitere Beschwerde auch dann ausgeschlossen, wenn das Landgericht gegen eine Zwischenverfügung des Vormundschaftsgerichtes gerichtete Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat.