OLG Köln - Beschluss vom 06.09.2006
4 UF 170/06
Normen:
ZPO § 621e ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 278
Vorinstanzen:
AG Bonn, vom 10.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 47 F 190/05

Widerruflichkeit einer Umgangsrechtsvereinbarung

OLG Köln, Beschluss vom 06.09.2006 - Aktenzeichen 4 UF 170/06

DRsp Nr. 2007/99

Widerruflichkeit einer Umgangsrechtsvereinbarung

»1. Der Genehmigungsbeschluss des Familiengerichts bezüglich einer zwischen den Kindeseltern getroffenen einvernehmlichen Umgangsrechtsregelung stellt die vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung dar. 2. Allein der Umstand, dass eine elterliche Umgangsrechtsvereinbarung unter Mithilfe des Familiengerichts und des Jugendamtes zustande gekommen und gerichtlich protokolliert worden ist, macht die Vereinbarung noch nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung. 3. Zwar ist nach Auffassung des Senates der Meinung zu folgen, wonach eine Elternvereinbarung über die Ausübung des Umgangsrechts durch den nicht sorgeberechtigten Elternteil grundsätzlich für die die Regelung abschließenden Elternteile verbindlich ist mit der Folge, dass sich ein Elternteil nicht einseitig davon lösen kann (vgl. KG FamRZ 1980, 1156, 1157, OLG Köln FamRZ 1998, 961, 963; Beckscher Online-Kommentar (Bamberger/Roth)/Veit, BGB, § 1684 Rdn. 16 m. w. N.; Johansen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl., § 52a FGG Rn. 11).