Zulässigkeit der Beschwerde gegen die richterliche Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren
OLG Köln, Beschluß vom 13.05.1997 - Aktenzeichen 25 WF 58/97
DRsp Nr. 1997/9491
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die richterliche Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren
1. Die richterliche Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren ist eine beschwerdefähige Zwischenverfügung.2. Ob das Gericht die persönliche Anhörung des Kindes in Abwesenheit der Eltern und sonstiger Verfahrensbeteiligter durchführt, entscheidet es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen.3. Zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen.