Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
LG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2004 - Aktenzeichen 9 Qs 223/04
DRsp Nr. 2006/10730
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
»Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR nicht, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 56 Abs. 2 S. 1 , 33 Abs. 3 S. 2 RVG nur dann zulässig, wenn das Gericht sie gleichzeitig mit der Hauptsacheentscheidung zugelassen hat. Die nachträgliche Zulassung der Beschwerde kann die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht mehr herbeiführen.«