AG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen 17 XVII 4206
Zulassung der weiteren Beschwerde als Voraussetzung für deren Statthaftigkeit
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.06.2002 - Aktenzeichen 8 Wx 14/02
DRsp Nr. 2002/13417
Zulassung der weiteren Beschwerde als Voraussetzung für deren Statthaftigkeit
»1. Die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht gegen eine Beschwerdeentscheidung die Bezahlung des Betreuers betreffend ist notwendige Voraussetzung für deren Statthaftigkeit. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist gesetzlich nicht vorgesehen.2. Auch gegen eine Beschwerdeentscheidung hinsichtlich der Kosten (§ 14KostO) ist die weitere Beschwerde nur aufgrund Zulassung durch das Landgericht statthaft (§ 14 Abs. 3KostO).«