Die Kläger haben mit am 09. März 2004 bei dem Amtsgericht Mannheim eingegangenem Antrag Prozesskostenhilfe für folgenden Klagantrag beantragt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ziffer 1 110,16 EURO zzgl. 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01. November 2003 zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Ziffer 2 110,16 EURO zzgl. 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01. November 2003 zu bezahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ziffer 1 beginnend mit dem Monat März 2004 einen monatlichen Unterhalt von 284,00 EURO, monatlich im Voraus zu bezahlen.
4. Der Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger Ziffer 2 beginnend mit dem Monat März 2004 einen monatlichen Unterhalt von 284,00 EURO, monatlich im Voraus zu bezahlen.
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