OLG Köln - Beschluss vom 14.12.2004
4 UF 90/03
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1, 4 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1770
Vorinstanzen:
AG Bonn, vom 27.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 157/02

Zur Frage der Einschränkung des Umgangsrechtes des nichtsorgeberechtigten Vaters

OLG Köln, Beschluss vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 4 UF 90/03

DRsp Nr. 2005/5542

Zur Frage der Einschränkung des Umgangsrechtes des nichtsorgeberechtigten Vaters

1. Nach § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Nach Abs. 4 Satz 1 dieser Bestimmung kann das Familiengericht unter anderem das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Umgangsrecht des Umgangsberechtigten mit seinem leiblichen Kind kann aber nur dann vollständig ausgeschlossen werden, wenn dies als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer konkreten Gefährdung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung des Kindes unabwendbar ist und keine anderen Mittel zum Schutze des Kindes verfügbar sind (vgl. u.a. OLG Köln FamRZ 1997, 1097). 2. Kann aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zur Überzeugung des Gerichts nicht ausgeschlossen werden, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil sein umfassendes Sorgerecht dazu ausnutzen könnte, dass er sein Kind ins Ausland entführen werde, um es dem sorgeberechtigten Elternteil auf Dauer zu entziehen, kann dies im Einzelfall eine Beschränkung des Umgangsrechtes auf begleitete Umgangskontakte rechtfertigen, wenn keine anderen Maßnahmen geeignet erscheinen, die bestehende Entführungsgefahr zu beseitigen.