I.
Durch Beschluss vom 26. April 1995 hat das Amtsgericht Hagen für den Betroffenen mit dessen Einverständnis eine gesetzliche Betreuung eingerichtet und die Beteiligte zu 1) zur Betreuerin bestellt in allen Angelegenheiten mit Ausnahme der Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung. Die Betreuung wurde in der Folgezeit mehrfach verlängert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|