I.
Mit Endurteil vom 6.3.2003 hat das Amtsgericht Amberg die am 14.8.1985 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und die Entscheidung über den Versorgungsausgleich abgetrennt.
Mit Beschluss vom 17.2.2004 hat das Amtsgericht den Versorgungsausgleich dahin geregelt, dass zu Lasten der Versorgungsanrechte des Antragsgegners gegenüber der Wehrbereichsverwaltung ... auf dem Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Landesversicherungsanstalt ... Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 79,24 EUR begründet wurden.
Dabei hat das Amtsgericht in den Versorgungsausgleich folgende Anwartschaften eingestellt:
Anrechte der Antragstellerin:
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