I.
Der am Dezember 1953 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am September 1957 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am August 1983 die Ehe geschlossen, aus der ein Kind hervorgegangen ist. Der Scheidungsantrag des Ehemannes wurde der Ehefrau am 27. Januar 2003 zugestellt.
Während der Ehezeit (1. August 1983 bis 31. Dezember 2002, § 1587 Abs. 2 BGB) haben beide Parteien Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, Beteiligte zu 1) erworben. Die Ehefrau hat außerdem eine am Ende der Ehezeit bereits laufende Betriebsrente der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK, Beteiligte zu 2) erlangt.
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