Zur Zulässigkeit der einfachen Beschwerde gegen die Bestellung als Verfahrenspfleger
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 10 WF 167/08
DRsp Nr. 2009/940
Zur Zulässigkeit der einfachen Beschwerde gegen die Bestellung als Verfahrenspfleger
Die Beschwerde ist jedenfalls dann zulässig, wenn im Bestellungsbeschluss die Feststellung fehlt, dass der Verfahrenspfleger die Pflegschaft berufsmäßig ausübt.