BayObLG - Beschluss vom 01.07.2003
3Z BR 120/03
Normen:
FGG § 19 § 25 § 69g Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Amberg, vom 05.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 32 T 428/03
AG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 164/03

Zurückverweisung bei fehlerhafter Ablehnung der Betreuerbestellung

BayObLG, Beschluss vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 120/03

DRsp Nr. 2003/10901

Zurückverweisung bei fehlerhafter Ablehnung der Betreuerbestellung

»Hat das Amtsgericht die Bestellung eines Betreuers ohne weitere Ermittlungen unter Berufung auf ein in einem früheren Verfahren eingeholtes, zwei Jahre altes Gutachten abgelehnt, muss das Landgericht auf Beschwerde der Betreuungsbehörde hiergegen nicht selbst in der Sache entscheiden, sondern darf diese an das Amtsgericht zurückverweisen.«

Normenkette:

FGG § 19 § 25 § 69g Abs. 1 ;

Gründe:

I.