Mandatssituation 11.7: Schutzmaßnahmen gegen Teilungsversteigerung

Autor: Renz

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Zu Ihnen kommt die Mandantin Ulla Wenger, die mit dem gemeinsamen Kind der Eheleute im ehemals ehelichen Haus wohnen bleiben möchte. Ihr Mann Theo jedoch möchte, dass sie auszieht, weil sein Kapital ebenfalls mit im Haus steckt und er mit seiner neuen Freundin eine Wohnung kaufen möchte. Er hat Antrag auf Teilungsversteigerung bereits gestellt. Was müssen Sie tun?

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Zunächst benötigen Sie noch folgende Informationen:

Ist die Mandantin bereits rechtskräftig geschieden?

Wenn ja, ist der Zugewinnausgleichsanpruch ebenfalls rechtskräftig entschieden?

Wie hoch sind ggf. noch Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen?

Praxistipp

Wertvolle Informationen erhalten Sie am besten durch einen Grundbuchauszug neuesten Datums. Hieraus können Sie auch ersehen, ob evtl. Rechte eingetragen sind, die Sie einer Teilungsversteigerung entgegenhalten könnten, z.B. Rückübertragungsansprüche oder Rückauflassungsvormerkungen.

Überdies sind Informationen über ggf. noch bestehende Darlehensbelastungen erforderlich.

Möglichst exakte erste Einschätzung des Verkehrswerts der Immobilie.

Wichtig ist auch die Frage, ob es sich bei der Immobilie um Teileigentum an einer größeren Immobilie handelt (also z.B. um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus).