Autor: Renz |
Zu Ihnen kommt Frau Regine Frust, sichtlich gezeichnet von den Ereignissen der letzten Monate. Nicht nur, dass sich ihr Ehegatte einer Arbeitskollegin zugewandt hat und ausgezogen ist, jetzt verlangt er auch noch von ihr, dass sie ihm einen Mietvertrag für sein Haus, in welchem sie noch immer mit den gemeinsamen Kindern wohnt, unterschreiben soll.
Sie empfindet dieses Verlangen als rücksichtslose Zumutung, die sie rigoros und empört ablehnt.
Was raten Sie ihr?
Neben Informationen zu den "üblichen" Themen, also Unterhalt, Zugewinnausgleich, Haushalts- und Kindschaftssachen, welche hier nicht näher erörtert werden sollen, holen Sie folgende Informationen ein:
Wie hoch ist die ortsübliche Miete für das Haus? (Diese ergibt sich am besten aus dem örtlichen Mietspiegel, soweit vorhanden). |
Wie groß sind das Haus und das Grundstück? Wie viele Zimmer und Nebenräume umfasst das Haus? |
Wie lautet die genaue Adresse des Hauses (bei Wohnungen genaue Bezeichnung der Wohnung angeben, z.B. erster Stock, linke Eingangstür)? |
Erstellen Sie einen Mietvertrag. |
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