(a) »... Gemäß § 1705 BGB steht der Mutter grundsätzlich die elterliche [elterl.] Sorge für ihr nichteheliches [ne.] Kind zu. Jedoch ist ihre elterl. Sorge gemäß § 1706 BGB dadurch eingeschränkt, daß die drei [...]
»... Die Kammer hat bisher die Auffassung vertreten, daß derjenige Elternteil das Bestimmungsrecht innehat, der bis zum Eintritt der Volljährigkeit auch alleiniger Inhaber der elterlichen Sorge gewesen ist (vgl. u. a. [...]