OVG Hamburg - Beschluss vom 11.01.2006 (3 Bf 369/02)
I. Die Klägerin begehrt die Änderung ihres Familiennamens. Die im Jahr 1950 geborene Klägerin beantragte im Februar 2000, ihren Familiennamen M. in von P. zu ändern. Ein wichtiger Grund für diese Namensänderung im [...]