BVerwG - Beschluss vom 31.08.2021 (6 AV 6.21)
Als zuständiges Gericht wird das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestimmt. I Die Antragstellerin beantragte beim Amtsgericht Wiesbaden, das Standesamt Wiesbaden anzuweisen, ihre Geburtsurkunde auf den Namen Esther Anna G. [...]