Autor: Götsche |
Zum 01.09.2009 sind weitreichende Reformen im Familienrecht in Kraft getreten:
Verfahrensrecht, insbesondere FamFG |
Kostenrecht, insbesondere FamGKG |
Versorgungsausgleich, insbesondere VersAusglG |
Vermögensrecht, insbesondere Zugewinnausgleich und Ehewohnung/Hausrat |
Zum Übergangsrecht des Versorgungsausgleichs siehe speziell Teil 8/4.2.3.
Zum 01.08.2013 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23.07.2013 (BGBl I, 2586) - 2. KostRMoG - in Kraft getreten. Der wesentliche Teil der Kostenreform besteht in der Einführung des
Zum 01.01.2014 ist das Prozesskosten- und Beratungshilferecht modernisiert worden (Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013 - PKH/BerHRÄndG -, BGBl I, 3533). Die damit verbundenen Neuregelungen gelten auch in den Familiensachen (vgl. insb. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG). Zum Übergangsrecht siehe näher Teil 2/6.
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