2/1 Reformen im Familienrecht zum 01.09.2009

Autor: Götsche

Zum 01.09.2009 sind weitreichende Reformen im Familienrecht in Kraft getreten:

Verfahrensrecht, insbesondere FamFG

Kostenrecht, insbesondere FamGKG

Versorgungsausgleich, insbesondere VersAusglG

Vermögensrecht, insbesondere Zugewinnausgleich und Ehewohnung/Hausrat

Zum Übergangsrecht des Versorgungsausgleichs siehe speziell Teil 8/4.2.3.

Zum 01.08.2013 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23.07.2013 (BGBl I, 2586) - 2. KostRMoG - in Kraft getreten. Der wesentliche Teil der Kostenreform besteht in der Einführung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Insbesondere wurden die Gerichtsgebühren generell angehoben, was sowohl für die wertabhängigen Gebühren als auch für die Festgebühren gilt. Die Anlage 2 zu § 28 Abs. 1 FamGKG (Gebührentabelle) wurde entsprechend geändert. Die Mindestgebühr wurde auf 15 € angehoben (§ 28 Abs. 2 FamGKG). Daraus ergeben sich Änderungen im FamGKG und RVG für die in Familiensachen zu erhebenden Anwalts- und Gerichtskosten. Zum Übergangsrecht siehe Teil 2/5.2.

Zum 01.01.2014 ist das Prozesskosten- und Beratungshilferecht modernisiert worden (Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31.08.2013 - PKH/BerHRÄndG -, BGBl I, 3533). Die damit verbundenen Neuregelungen gelten auch in den Familiensachen (vgl. insb. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG). Zum Übergangsrecht siehe näher Teil 2/6.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.06.2014