7/4.3.2.11 Anrechnung fiktiven Einkommens bei Erwerbsobliegenheit

Autor: Diehl

Die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit eines kinderbetreuenden Elternteils dürfen nicht überspannt werden. Liegt jedoch ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vor, sind fiktive Einkünfte anzurechnen, und zwar in dem Umfang, wie sie für den betreuenden Elternteil tatsächlich zu erzielen gewesen wären. Im Rahmen der Zurechnung von fiktiven Einkünften sind die im konkreten Einzelfall gegebenen Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, wie Arbeitsmarktlage, Erreichbarkeit der Arbeitsstelle und vor allem die tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten einschließlich des zeitlichen Umfangs einer Fremdbetreuung des Kindes, darzulegen und zu begründen.

Letzte redaktionelle Änderung: 25.04.2023