7/4.3.2.7 Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

Autor: Diehl

Zeitliche Begrenzung nach altem Recht

Im Gegensatz zum Betreuungsunterhaltsanspruch eines Ehegatten bestand der Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach der bis 31.12.2007 geltenden Regelung des § 1615l BGB grundsätzlich nur bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, und ein Titel war auf diesen Zeitraum zu befristen (OLG Hamm, FamRZ 1998, 1250; OLG Hamm, FamRZ 1997, 1538, 1539; OLG Hamm, FamRZ 1997, 632, 633; AG Mannheim, FamRZ 1998, 117; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1500 : Die Kindesbetreuung muss der Grund für die Erwerbslosigkeit im Sinne einer kausalen Verknüpfung sein; ebenso wohl auch OLG Zweibrücken, NJW 1998, 318, 319).

Aktuelles Recht: längerer Unterhalt wegen Billigkeit