Autor: Osthold |
Die Zustellung eines Scheidungsantrags (es kommt also auf die Rechtshängigkeit an, weshalb ein gestellter Verfahrenskostenhilfeantrag nicht ausreichend ist, vgl. BeckOGK-BGB/Tegelkamp, Stand 01.05.2018, § 1933 Rdnr. 10 und 12) hat Folgen für das gesetzliche Erbrecht und damit auch für die Pflichtteilsberechtigung des überlebenden Ehegatten, sobald erstmalig zugleich auch die materiellen Scheidungsvoraussetzungen gegeben sind (z.B. Zustimmung des anderen Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres nach §
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