4/1.1.1 Gestaltung der Erstberatung

Autor: Osthold

Emotionale Verfassung des Mandanten

Im Rahmen einer familienrechtlichen Erstberatung im Zuge einer Trennungssituation befindet sich der Mandant (gemeint sind alle Geschlechter; der Vereinfachung halber wird nur die maskuline Form verwendet) häufig in einer Krisensituation, durch die er in hohem Maß emotional betroffen ist (Hohmann, FPR 2000, 115, 116). Das Ende der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft, die Gefahr eines Kontaktverlusts zu den eigenen Kindern, aber auch die Unklarheit über die finanziellen Folgen der Trennung belasten den Mandanten häufig sehr, auch wenn sich dies nicht immer nach außen hin zeigen muss. Der Rechtsanwalt ist nicht selten die erste Person, welcher sich der Mandant mit seinen Sorgen und Ängsten offenbart. Daher kommt der Erstberatung in psychologischer Hinsicht eine ganz wichtige Funktion zu, welche der Berater genau im Blick haben sollte. Die Erstberatung im Familienrecht ist sehr wichtig, denn es wird bereits das Fundament für eine nicht selten mehrjährige weitere Zusammenarbeit gelegt, weshalb sie für die Mandatsakquise absolut entscheidend ist. Die Erstberatung sollte deshalb entsprechend gestaltet werden. Dabei können zwei Aspekte besonders hervorgehoben werden.

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