Autor: Osthold |
Nicht selten wird der Rechtsanwalt mit dem Wunsch nach der Beratung beider Ehegatten konfrontiert, oder es erscheinen nach Terminvereinbarung mit nur einem Ehegatten plötzlich beide Ehegatten zum Termin. Dahinter steht regelmäßig der Wunsch, die Kosten eines zweiten Anwalts zu sparen und die (zumeist irrige) Vorstellung, man sei sich im Grunde über alles einig und habe keinerlei Interessengegensätze.
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