4/1.1.3 Prüfung bestehender (vertraglicher) Regelungen

Autor: Osthold

In familienrechtlichen Erstberatungen spielen bestehende Regelungen häufig eine große Rolle. Bei Trennungsberatungen sind oftmals bereits geschlossene Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen relevant. In Erstberatungen in einzelnen familienrechtlichen Streitigkeiten wie etwa zum Unterhalt, der elterlichen Sorge oder dem Umgang handelt es sich aufgrund der dauerhaften Rechtsbeziehungen häufig um in der Vergangenheit bereits getroffene gerichtliche Regelungen.

Eheverträge

Eine Besonderheit familienrechtlicher Beratungen stellt die Prüfung dar, ob die Beteiligten nicht zu bestimmten Trennungs- und Scheidungsfolgen bereits Regelungen getroffen haben.

Hier sind insbesondere Eheverträge aus der Zeit vor oder während der Ehe maßgeblich. Es sollte daher in jedem Fall eruiert werden, ob solche Verträge bestehen und welchen Inhalt diese haben. Etwaige Verträge sollten unbedingt eingesehen werden.