Autor: Viefhues |
In der familienrechtlichen Praxis wird der Härtegrund des §
Jedoch spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung entfällt die Verpflichtung zur ehelichen Treue. Die Aufnahme eines intimen Verhältnisses in jeder Form nach der Rechtskraft der Scheidung erfüllt folglich den Tatbestand des §
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