I.
Die Schuldnerin hat am 26.01.2004 Insolvenzantrag gestellt. In dem Insolvenzeröffnungsverfahren hat das Amtsgericht Göppingen durch Beschluss vom 4.8.2004 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und Rechtsanwalt ... mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt.
Die Schuldnerin hat den Gutachter mit Schreiben vom 10.8.2004 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen darauf verwiesen, die Sozietät des Gutachters betreibe ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Schwiegermutter des Geschäftsführers der Schuldnerin und eine Räumungsklage gegen diesen und seine Ehefrau.
Das Amtsgericht Göppingen hat den Befangenheitsantrag der Schuldnerin mit Beschluss vom 27.8.2004 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde, in der auf die Begründung des Ablehnungsgesuchs verwiesen wird.
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