Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen unterlassener Auskunftserteilung durch den Schuldner
AG Göttingen, Beschluss vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 74 IN 81/02
DRsp Nr. 2003/16849
Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen unterlassener Auskunftserteilung durch den Schuldner
»Der Eigenantrag eines nicht antragspflichtigen Schuldners ist bei unterlassener Auskunftserteilung bereits als unzulässig abzuweisen (Ergänzung zu AG Göttingen, ZInsO 2002, 43 = NZI 2002, 219 = NiedersRpfl. 2002, 149).«