OLG Dresden - Urteil vom 29.01.2004
13 U 2163/03
Normen:
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2005, 564
ZInsO 2005, 1221
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 29.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 0278/03

Anfechtung der Erfüllung von Insolvenzanforderungen durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter

OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2004 - Aktenzeichen 13 U 2163/03

DRsp Nr. 2005/2254

Anfechtung der Erfüllung von Insolvenzanforderungen durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter

1. Die Erfüllung von Insolvenzanforderungen durch den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter kann der Insolvenzanfechtung unterliegen.2. Befriedigt der vorläufige Insolvenzverwalter ohne jeglichen Anlass Insolvenzanforderungen, die vor seiner Bestellung begründet worden sind, ist ein Vertrauen des Empfängers (Anfechtungsgegners) auf die Rechtsbeständigkeit des Erwerbs jedenfalls dann nicht schutzwürdig, wenn dieser die Insolvenzzweckwidrigkeit der Leistung erkennt oder zumindest erkennen muss.

Normenkette:

InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem auf Antrag vom 22.04.2002 am 16.05.2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des ..... . Mit Beschluss vom 22.04.2002 hatte ihn das Amtsgericht Meiningen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Wegen des Inhalts des Beschlusses wird auf die Anlage K 1 (Bl. 8/9 dA) verwiesen.