Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das am 06.10.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 2 O 475/07 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 31.316 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 18.444 € seit dem 07.12.2004, auf weitere 1.392 € seit dem 15.12.2004, auf weitere 9.392 € seit dem 31.03.2005, auf weitere 1.044 € seit dem 29.08.2005 und auf weitere 1.044 € seit dem 18.10.2005 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
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