OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.10.2012
10 U 105/11
Normen:
KO § 82;
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 04.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 1349/10

Ansprüche gegen den ehemaligen Konkursverwalter wegen Überschreitung der Drittelquote des § 4 S. 2 SozialplanG bei der Verteilung der Konkursmasse

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.10.2012 - Aktenzeichen 10 U 105/11

DRsp Nr. 2014/18130

Ansprüche gegen den ehemaligen Konkursverwalter wegen Überschreitung der Drittelquote des § 4 S. 2 SozialplanG bei der Verteilung der Konkursmasse

Das angefochtene Urteil wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 112.690,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 39%, der Beklagte 61% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede der Parteien kann die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KO § 82;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten als ehemaligem Konkursverwalter Schadensersatz.

Hinsichtlich des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung (dort S. 3 bis 5, Bl. 117 - 119 d. A.) Bezug genommen.