1. Der Bescheid des Amtsgerichts vom 1. September 2008 wird aufgehoben.
2. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates an das Amtsgericht Potsdam zurückverwiesen.
3. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
4. Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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