OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.08.2009
11 VA 1/09
Normen:
InsO § 26; EGGVG § 23;

Aufnahme eines wegen Beihilfe zum versuchten Betrug bestraften Bewerbers in die Auswahlliste für Insolvenzverwalter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2009 - Aktenzeichen 11 VA 1/09

DRsp Nr. 2010/9306

Aufnahme eines wegen Beihilfe zum versuchten Betrug bestraften Bewerbers in die Auswahlliste für Insolvenzverwalter

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Betrug begangen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren kann die Eignung eines Bewerbers als Insolvenzverwalter negativ beeinflussen oder gar ausschließen. Demgegenüber ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine einmalige Verfehlung handelt und der Bewerber zuvor jahrelang beanstandungsfrei als Konkurs- und Insolvenzverwalter tätig war.

Der Bescheid des Amtsgerichts vom 17. November/3. Dezember 2008 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht .... zurückverwiesen.

Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 26; EGGVG § 23;

Gründe:

I. Der Antragsteller ist seit 1977 beim Amtsgericht ... und seit 1992 auch beim Amtsgericht ... als Konkurs-, Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- und seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung als Insolvenzverwalter tätig. Seit 1995 wurde er auch von Insolvenzrichtern des Amtsgerichts ... als Gutachter und Verwalter in einer Vielzahl von Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahren über das Vermögen insolvent gewordener Unternehmen bestellt.