A.
Im vorliegenden Beschlussverfahren machte der Betriebsrat Auskunftsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend.
Der Arbeitgeber stellt in seinem Betrieb in O1xxxxxxxxxxx, in dem ca. 650 Mitarbeiter beschäftigt sind, Elektromotore her. Er ist Mitglied im Arbeitgeberverband für die Metall- und Elektroindustrie NRW mit Tarifbindung.
Antragsteller ist der im Betrieb des Arbeitgebers gewählte elfköpfige Betriebsrat.
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