LAG Hamm - Urteil vom 21.05.2008
2 Sa 2243/07
Normen:
InsO § 179 ; InsO § 182 ; BGB § 159 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 16.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 961/07

Auslegung einer einzelvertraglichen Vereinbarung, die auf einen wegen bevorstehender Insolvenz gekündigten Restrukturierungstarifvertrag Bezug nimmt

LAG Hamm, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 2243/07

DRsp Nr. 2008/19866

Auslegung einer einzelvertraglichen Vereinbarung, die auf einen wegen bevorstehender Insolvenz gekündigten Restrukturierungstarifvertrag Bezug nimmt

Normenkette:

InsO § 179 ; InsO § 182 ; BGB § 159 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.

Entscheidungsgründe:

I.

Die zulässige Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht eine Insolvenzforderung des Klägers in Höhe von 9.450,-- EUR festgestellt. Auf die überzeugende Begründung des Arbeitsgerichts wird Bezug genommen. Die dagegen gerichteten Angriffe der Berufung bleiben erfolglos.