Begriff der nahestehenden Person; Anfechtbarkeit einer Sicherungsübereignung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2004 - Aktenzeichen I-12 U 45/04
DRsp Nr. 2005/14424
Begriff der nahestehenden Person; Anfechtbarkeit einer Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung von Firmenfahrzeugen an die Eltern des Geschäftsführers und alleinigen Gesellschafters einer GmbH ist anfechtbar, da es sich um nahestehende Personen i.S. von § 138 Abs. 2 Nr. 3InsO handelt.