I.
Die Schuldnerin hat zunächst gemeinsam mit einem weiteren Mitgesellschafter ein Unternehmen in Form einer GmbH & Co. KG geführt. Nach dem Ausscheiden des weiteren Mitgesellschafters übernahm sie dessen Anteile. Am 31.12.1999 wurde die KG aufgelöst und auf die Schuldnerin als eingetragene Kauffrau übertragen, welches im Handelsregister verzeichnet wurde. Ab 31.03.2001 führte die Schuldnerin das Geschäft in einer Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinsam mit Herrn ... fort. Gegenstand des schuldnerischen Unternehmens ist laut Gewerbeanmeldung das Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft, zuletzt mit dem Namen ... .
Am 29.05.2004 beantragte sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung betreffend die ... GbR und des ... Restaurant ... e.K. Gleichzeitig beantragte sie Restschuldbefreiung sowie Verfahrenskostenstundung. Sie gab auch die Versicherung gemäß § 290 Abs. 1 und 3 InsO ab.
Sie ist mit dem Verfahrensbevollmächtigten verheiratet.
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