Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Mai 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.000 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juli 2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin hat als Insolvenzverwalterin der ... eine am 27. Juli 2005 erfolgte Ratenzahlung an die Beklagte in Höhe von 20.000 EUR angefochten und diesen Betrag nebst Zinsen gegen die Beklagte eingeklagt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Beklagte keine Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin gehabt habe.
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