Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters
OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2003 - Aktenzeichen 27 W 16/03
DRsp Nr. 2004/19753
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalters
»Auch ein vom Insolvenzgericht zur Prozessführung ermächtigter "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe nur erhalten, wenn er darlegt, dass die Finanzierung des Rechtsstreits den Gläubigern der Schuldnerin nicht zumutbar ist.«