BFH - Urteil vom 01.06.2016
X R 26/14
Normen:
InsO § 35, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; FGO § 74; ZPO § 240;
Fundstellen:
BFHE 253, 518
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 28.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 159/12

Entscheidung über die rechtliche Einordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommenschuld in der Insolvenz im GewinnfeststellungsverfahrenRechtliche Einordnung von Einkommensteuerschulden als Masseverbindlichkeit

BFH, Urteil vom 01.06.2016 - Aktenzeichen X R 26/14

DRsp Nr. 2016/14419

Entscheidung über die rechtliche Einordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommenschuld in der Insolvenz im Gewinnfeststellungsverfahren Rechtliche Einordnung von Einkommensteuerschulden als Masseverbindlichkeit

1. Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien (Insolvenzforderung, Masseverbindlichkeit, insolvenzfreies Vermögen) betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Juli 2015 III R 32/13, BFHE 251, 102, BStBl II 2016, 251). 2. Das Feststellungsverfahren und nachfolgend das Einkommensteuerfestsetzungsverfahren werden nicht analog § 240 ZPO unterbrochen, sofern es sich bei der Einkommensteuer auf den Gewinnanteil nicht um eine Insolvenzforderung handelt. 3. Die Einkommensteuerschulden, die aus der Verwaltung eines zur Masse gehörenden Gesellschaftsanteils entstehen, der entweder nach der Insolvenzeröffnung fortgeführt oder durch den Insolvenzverwalter neu begründet und nicht vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist, stellen Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO) dar.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 wird als unbegründet zurückgewiesen.