LG Kiel, vom 29.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 274/07
Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Rechtswegzuständigkeit; Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Kunden des späteren Insolvenzschuldners an einen Arbeitnehmer
SchlHOLG, Beschluss vom 02.02.2009 - Aktenzeichen 1 W 15/08
DRsp Nr. 2010/9824
Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Rechtswegzuständigkeit; Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Kunden des späteren Insolvenzschuldners an einen Arbeitnehmer
1. Die fehlende Rechtswegzuständigkeit führt zur Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags. Eine Verweisung des Rechtsstreits findet im Prozesskostenhilfeverfahren nicht statt.2. Zahlungen eines Kunden des (späteren) Insolvenzschuldners an einen bei diesem tätigen Arbeitnehmer sind keine anfechtbaren Rechtshandlungen, wenn diese Zahlungsweise mit dem Arbeitnehmer vereinbart worden war, um ungeachtet bereits aufgelaufener Lohnrückstände die Fortsetzung der Arbeitsleistung zu erreichen.3. Auch eine Änderung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Zahlungsweise und der Fälligkeit der Lohnansprüche ist unter den zu 2. genannten Umständen nicht anfechtbar. Die Vertragsänderung führt nur zur Überwindung des Zurückbehaltungsrechts des Arbeitnehmers wegen der aufgelaufenen Lohnrückstände.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.