SchlHOLG - Beschluss vom 19.10.2009 (16 W 115/09)
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 11. September 2009 wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 4.360,00 € [...]