Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.04.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf 11.260,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|