OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.09.2004
19 U 2/04
Normen:
ZPO § 86 ; ZPO § 87 ;

Erlöschen der Prozessvollmacht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen 19 U 2/04

DRsp Nr. 2005/508

Erlöschen der Prozessvollmacht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

»Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt die dem Prozessbevollmächtigten erteilte Vollmacht. Eine ohne erneute Erteilung einer Vollmacht eingelegte Berufung ist unzulässig.«

Normenkette:

ZPO § 86 ; ZPO § 87 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger Ziff. 1 bis 3 nehmen die Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch aus einem zwischen den Parteien beendeten Gewerberaummietverhältnis. Dem Verfahren sind die Streithelferinnen Ziff. 1 bis 6 auf Seiten der Beklagten beigetreten. Durch Teil-Urteil des Landgerichts vom 30.08.2002 ist die Klage der Kläger Ziff. 1 und 2 abgewiesen, deren Berufung durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.07.2003 zurückgewiesen worden.