Rechtsanwältin S. hat die Antragstellerin vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Versorgungsausgleichsverfahren vertreten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin hat sie ihren Vergütungsanspruch von - zunächst - 502,90 EUR zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Verwalter hat den Anspruch bestritten und sich Rechtsanwältin S. gegenüber darauf berufen, es sei nicht nachgewiesen, dass er bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sei.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|