I.
Gegen den Angeklagten und einem weiteren Angeklagten wurde vor der Wirtschaftstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden wegen Untreue in 86 Fällen verhandelt. Hinsichtlich des zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf die Anklageschrift vom 17.7.2007 in Verbindung mit dem Eröffnungsbeschluss vom 15.11.2007 Bezug genommen. Das mittlerweile ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig.
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