Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. Oktober 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt Frau Rechtsanwältin K. persönlich.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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