Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Dezember 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Bonn,
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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